Wie lösche ich Daten nach DSG oder DSGVO?
Unternehmen sind nach dem DSG angehalten, personenbezogene Daten von Kunden, aber auch von Mitarbeitern sicher zu löschen. Dazu ist ein Konzept notwendig, nach dem die Löschungen konform zum Datenschutzgesetz durchgeführt werden können. Da hierbei oft verschiedene Anwendungen und Datenbanken beteiligt sind, sollte ein Konzept vorhanden sein, das die einheitlichen und DSGVO-konformen Vorgänge festlegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO ist das Prinzip der Datenminimierung, wonach Daten nur so lange gespeichert werden sollten, wie es für den beabsichtigten Zweck notwendig ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Löschkonzepts.
Ein wichtiger Grundsatz ist die Speicherbegrenzung. Das bedeutet, dass Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie benötigt werden. Ein gut durchdachtes Löschkonzept reduziert das Risiko von Datenschutzverletzungen. Je weniger Daten vorhanden sind, desto geringer ist die Gefahr des Missbrauchs durch Unbefugte.
Ein klares Löschkonzept schafft Vertrauen. Kunden und Nutzer erkennen, dass ihre Daten nicht unnötig gespeichert werden. Das Löschen überflüssiger Daten erhöht die Effizienz von Datenbanken und Speichersystemen und senkt damit die Kosten. Das Konzept muss festlegen, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange gespeichert werden.
Ein Löschkonzept stellt nicht nur eine rechtliche Anforderung dar, sondern zeigt auch eine verantwortungsvolle Datenverwaltungspraxis. Es schützt die Privatsphäre der Betroffenen und trägt dazu bei, Ressourcen effizienter zu nutzen und das Risiko von Datenschutzverletzungen zu verringern.
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