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Die Nutzung von Personendaten in Test- und Entwicklungssystemen ist unzulässig.

Ganz pragmatisch wird bei Softwareentwicklungen in Unternehmen häufig mit einer Kopie aus dem Produktivsystem getestet. Dies verstößt allerdings gegen das DSG und die Datennutzung zu Testzwecken ist unzulässig.

Durch die Verwendung von synthetisierten oder anonymisierten Daten in Verbindung mit umfassenden technischen und organisatorischen Maßnahmen können die DSG-Anforderungen umgesetzt werden. Häufig gibt es diese Schutzmaßnahmen in Testsystemen aber nicht.

Mit welchen Daten wird in Ihrem Unternehmen getestet?

Bringen Sie Datenschutz und systematisches Testen in Einklang. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Expertise.

 

Revision der Datenschutzverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

In der Herbstsession 2020 hat das Parlament das neue Datenschutzgesetz (nDSG) verabschiedet. Damit dieses in Kraft treten kann, müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) angepasst werden. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Diese dauert bis am 14. Oktober 2021.
Quelle: Medienmitteilung des Bundes

Drei Jahre EU-DSGVO: „Als Unternehmer ist man gefühlt immer mit einem Fuss im Gefängnis“

NZZ, 25. Mai 2021 Auf die Schweiz hat das EU-Gesetz indirekt Auswirkungen, weil es für alle Unternehmen gilt, die Produkte und Dienstleistungen in die EU verkaufen. Die EU hat den Datenschutzbehörden ein mächtiges Werkzeug der Durchsetzung gegeben – insbesondere die Möglichkeit von Strafen, und zwar in einer Höhe, die auch den grossen Unternehmen weh tut. […]

Aus für das Rahmenabkommen mir der EU: Was bedeutet das für den Datenschutz?

Die Schweiz hat das neue Datenschutzgesetz überarbeitet und dem europäischen Datenschutzgesetz (EU-DSGVO) angepasst. Die EU müsste nun das hiesige Datenschutz-Niveau als gleichwertig anerkennen, was eigentlich schon überfällig ist.

Nachdem der Bundesrat am vergangenen Mittwoch die Verhandlungen für ein neues Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen hat, stellt sich nun die Frage nach den Auswirkungen auf den Schweizer Datenschutz. Schweizer Unternehmen fürchten nun, dass die EU die Anerkennung verweigert. Damit könnte einerseits die Verarbeitung kundenbezogener Daten aus der EU untersagt werden und andererseits neue Hürden auferlegt werden.