Privacy Shield 2.0 – Versuch Nr. 3 mit unklarem Ausgang
Das Data Privacy Framework – oder Privacy Shield 2.0 – ist nach der Safe-Harbor-Regelung und dem Privacy Shield der dritte Anlauf für ein Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Gemäss der europäischen Datenschutzverordnung EU-DSGVO soll mit dieser neuen Regelung der Schutz personenbezogener Daten, die aus der EU in die USA übertragen werden, sichergestellt werden.
Das Abkommen wurde notwendig, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorgängerabkommen in den sogenannten „Schrems-Urteilen“ als ungültig erklärt hatte. Die EU hat das Data Privacy Framework im Juli 2023 per Angemessenheitsbeschluss angenommen. Im Data Privacy Framework verpflichten sich die USA, das Datenschutzniveau von der EU in die USA übertragener personenbezogener Daten zu verbessern. Durch den Angemessenheitsbeschluss der EU vom 10. Juli 2023 erklärt die EU-Kommission das Datenschutzniveau der in die USA übertragenen personenbezogenen Daten für angemessen und den Vorgaben der EU-DSGVO für die Datenübertragung in ein Drittland entsprechend.
Damit soll die seit den Schrems-Urteilen herrschende Rechtsunsicherheit beendet werden. Der Angemessenheitsbeschluss dient ab dem Zeitpunkt der Annahme durch die EU-Kommission als Grundlage für die Datenübermittlung personenbezogener Daten an zertifizierte Unternehmen oder Organisationen der USA. Die Übertragung personenbezogener Daten an ein US-Unternehmen, das am DPF teilnimmt und zertifiziert ist, bedarf keiner weiteren Sicherheitsmassnahmen oder zusätzlicher Standardvertragsklauseln mehr. Ob das neue Abkommen der erwarteten rechtlichen Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof tatsächlich standhalten wird, ist bisher noch nicht abzusehen.
Alles gut also? Naja, für den Moment gibt es damit wieder eine Rechtsgrundlage für die Datenübertragung in die USA. Aber nach unserer Einschätzung dürfte der Angemessenheitsbeschluss nicht halten. Und damit stehen wir nicht alleine. Unternehmen müssen sich also weiterhin mit der Problematik beschäftigen, haben nur ein paar Monate gewonnen.
Aus schweizerischer Sicht stellt sich die Frage, ob sie sich – wie schon bei «Safe Harbor» und «Privacy Shield» – der Einigung zwischen der EU und den USA mit einer parallelen Lösung anschliessen kann.